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Pflegetreffpunkt Altmark — von Mensch zu Mensch
Eine Pflegerin im Gespräch mit einer älteren Frau in deren Wohnzimmer, beide lächeln.

mobile Pflege ‒ persönlich und nah.

In Ihrem Zuhause.

  • Verständnis

    für jede persönliche Situation.

  • Zuwendung

    in ihren Bedürfnissen.

  • Zeit

    für Pflegeleistung - Zeit für Sie.

Über uns

Pflege ist mehr als unser Beruf, sie ist uns eine Herzensangelegenheit

„Uns ist eine professionelle Pflege genauso wichtig wie das Wohlbefinden und die Lebensqualität unserer Patienten und ihrer Angehörigen. Dafür leben wir ein vertrauensvolles Miteinander – mit Ihnen und in unserem Team.“

„Wir agieren familiär, herzlich und nah und teilen glückliche, lustige und auch traurige Momente. Das verbindet uns.“

Kathrin Leusmann-Klipp

Geschäftsführerin

Pflegetreffpunkt Altmark - von Mensch zu Mensch

Porträt von Kathrin Leusmann-Klipp, Geschäftsführerin des Pflegetreffpunkt Altmark.
Eine Pflegekraft reicht einer älteren Person die Hand.

Dafür setzen wir uns ein

Eine sorgfältige und mitfühlende Begleitung für Sie und Ihre Angehörigen.

Verständnis - Zuwendung - Zeit

Jede Situation bedarf einer individuellen Begleitung für Sie als zu Pflegende:n wie auch für Ihre Angehörigen. Wir sind erfahren in unterschiedlichsten Situationen und legen großen Wert auf die für Sie bestmögliche Lösung. Bedürfnisse ändern sich, oft auch unerwartet und schneller als gewünscht. Wir sind an Ihrer Seite und bringen die Zeit und das Verständnis mit, die Sie benötigen, um sich in die neue Situation einzufinden.

  • Pflegeleistungen in allen 5 Pflegegraden
  • Beratung in Ihrer individuellen Unterstützung
  • Alltagsbegleitung & aktivierende Hauswirtschaft nach §45b
  • Soziale Teilhabe: unsere Seniorennachmittage im Pflegetreffpunkt, 3x/ Monat

Unser Team

Ein erfahrenes Team mit Herz

Beim Pflegetreffpunkt Altmark besteht unser Team aus erfahrenen Fachleuten, die sich Ihrer fürsorglichen Begleitung verschrieben haben, so dass Sie in Ihrem Zuhause verbleiben können.

  • Porträt von Kathrin Leusmann-Klipp, Geschäftsführerin.

    Kathrin Leusmann-Klipp

    Geschäftsführerin

  • Porträt von Henry Klipp, Leitung und Administration.

    Henry Klipp

    Leitung & Administration

Wir verbinden Fürsorge mit Sorgfalt,
um Sie bestmöglich in Ihren Bedürfnissen zu begleiten.

Professionelle Begleitung - in Ihrem gewohnten Umfeld.

  • Beratung in Ihrer Situation & Abstimmen der Hilfestellungen.
  • Alltagsbegleitung & aktivierende Hauswirtschaft nach § 45b.
  • Ambulante Pflege zu Hause in allen 5 Pflegegraden.

Persönlich und nah. Von Mensch zu Mensch.

  • Für pflegebedürftige Erwachsene jeden Alters
  • Kurzzeitig Erkrankte
  • Chronisch Erkrankte

Geschulte Kräfte

  • Ausgebildete Pflegefachkräfte
  • Ausgebildete Pflegehelfer:innen / Pflegeassistent:innen
  • Ausgebildete Betreuungskräfte / Alltagsbegleiter:innen
  • Geschulte Hauswirtschaftskräfte
  • Kompetente Beratung in allen Pflegethemen

10+ Jahre

  • Wir sind ein familiengeführtes Unternehmen
  • Mit 25 Mitarbeitenden + Auszubildende + Praktikant:innen
  • Wir hegen ein fürsorgliches Miteinander mit Ihnen, ihren Angehörigen und bei uns im Team
Eine Pflegekraft stützt eine ältere Frau beim Gehen.

Unsere Leistungen

Beratungsgespräch am Tisch zwischen Pflegekraft und Angehörigen.

Beratung

Manchmal ist es ein schleichender Prozess im Alter, manchmal tritt der „Pflegefall“ plötzlich und unvermittelt ein. In jedem Fall stehen Sie vor der Frage, wie mit der Situation umzugehen ist.

Die vertraute Umgebung ist für viele Pflegebedürftige sehr wichtig und um Ihnen ein Verbleiben in Ihrem Zuhause zu ermöglichen, unterstützen wir Sie beratend wie auch pflegerisch.

Wir bedenken zusammen mit Ihnen die Möglichkeiten und erstellen ein Konzept für die Pflege zu Hause, das zu Ihnen passt, ggf. auch begleitend in der Beantragung eines Pflegegrades.

Je nach Situation nehmen wir eine unterstützende Rolle in Ihrem Alltag ein oder übernehmen die komplette Pflege in allen 5 Pflegegraden.

Beratungsgespräche nach §37,5

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, müssen nach §37,5 regelmäßige Beratungsgespräche in Anspruch nehmen. Diese Gespräche dienen dazu, die Pflegequalität zu sichern und unterstützen pflegende Angehörige mit wertvollen Tipps und Hilfestellungen.

Für wen sind sie verpflichtend?

  • Pflegegrade 2 und 3: alle 6 Monate
  • Pflegegrade 4 und 5: alle 3 Monate

Unsere Pflegefachkräfte beraten Sie kostenlos und individuell, auch bei Ihnen zu Hause, um Ihr Pflegekonzept regelmäßig und optimal anzupassen.

Eine Betreuungskraft hilft beim Zubereiten einer Mahlzeit in der Küche.

Betreuungs- und Entlastungsleistung nach §45b

Um Sie als Pflegebedürftigen in Ihrer Selbständigkeit zu unterstützen oder Sie als pflegende Angehörige zu entlasten, begleiten wir Sie in der Bewältigung des Alltags und unterstützen Sie darin, am sozialen Leben einfacher teilhaben zu können.

Gemäß § 45b können Ihnen unsere qualifizierten Mitarbeitenden zur Seite stehen, unter anderem bei Arztbesuchen, zum Friedhof, bei Einkäufen und in der alltäglichen Haushaltsführung. Besonders eine begleitete gemeinsame Erledigung des Alltags unterstützt Sie als Pflegebedürftige:n darin, Ihre Eigenständigkeit und Mobilität zu fördern und zu erhalten.

Jeder mit einem anerkannten Pflegegrad (1-5), der zu Hause wohnt, hat Anspruch auf die Leistung nach §45b in Höhe von monatlich bis zu 131 €. Nicht genutzte Beträge können in den Folgemonat oder das Folgehalbjahr übertragen werden. Die Kosten werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet oder werden gegen Rechnung erstattet.

Wir unterstützen Sie in Themen wie:

  • Begleitung bei z.B. Arztbesuchen, Behördengängen oder zum Friedhof
  • Erledigungen - auch gemeinsam - wie z.B. Einkauf und andere Besorgungen.
  • (Gemeinsame) Zubereitung von Mahlzeiten.
  • (Gemeinsames) Aufräumen und Reinigung des Wohnbereichs sowie Wäsche waschen, einräumen und Betten beziehen.
  • Soziale Teilhabe im Rahmen unserer Seniorennachmittage bei uns im Pflegetreffpunkt Altmark, Neustädter Str. 15c in Klötze (3x im Monat)
Pflegefachkraft misst bei einer älteren Frau den Blutdruck.

Pflege zu Hause

Im Rahmen der mobilen Pflege – auch „ambulante Pflege“ oder „häusliche Pflege“ genannt – übernehmen wir als ausgebildete Pflegekräfte verschiedene Aufgaben, um Sie als Pflegebedürftige zu unterstützen und ggf. Ihre Angehörigen zu entlasten. Je nach Pflegegrad ist die mobile Pflege in unterschiedlichem Ausmaß notwendig.

Zu den häufigsten Pflegeleistungen der mobilen Pflege gehören zum Beispiel:

Medikamente stellen

Diese Leistung gehört zur sogenannten Behandlungspflege und wird mit ärztlicher Verordnung von der Krankenkasse bezahlt.

Die richtige Einnahme von Medikamenten ist ein zentraler Bestandteil der Gesundheitsversorgung, besonders bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen. Wir bieten Ihnen ein umfassendes Medikamentenmanagement, das die Sicherheit und Wirksamkeit Ihrer Medikation gewährleistet.

Was beinhaltet unser Medikamentenmanagement?

  • Individuelle Planung: Wir erstellen einen persönlichen Medikamentenplan und passen diesen bei Veränderungen der ärztlichen Verordnungen sofort an.
  • Sichere Verabreichung: Unsere Pflegefachkräfte sorgen für die korrekte Dosierung und Einnahme zur richtigen Zeit.
  • Kontrolle und Dokumentation: Jede Medikamenteneinnahme wird dokumentiert. Wir beobachten, ob eventuelle Wechselwirkungen oder Nebenwirkungen ersichtlich sind.
  • Beratung: Wir beraten Sie und Ihre Angehörigen zur richtigen Handhabung und Lagerung der Medikamente.

Ihre Vorteile:

  • Vermeidung von Einnahmefehlern
  • Reduzierung von Risiken durch Wechselwirkungen
  • Entlastung für Angehörige
Grundpflege

Die Grundpflege wird über die Pflegeversicherung abgerechnet (Pflegegrad 2-5).

Unsere Unterstützung bei der Grund- und Körperpflege trägt dazu bei, dass hilfe- und pflegebedürftige Menschen weiterhin ihre Würde und Unabhängigkeit behalten und ein selbstbestimmtes Leben führen können.

Die Grundpflege umfasst (u. a.):

  • Hilfe bei der Körperpflege, wie z.B. Waschen, Baden, Duschen, Kämmen
  • Hilfe beim Kleiderwechsel
  • Inkontinenzversorgung und Hilfe beim Toilettengang
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
  • Umlagerung im Bett zur Vermeidung von Druckgeschwüren
  • Unterstützung in der Mobilität durch kleine Bewegungsübungen, z.B. beim Gehen, Stehen oder Treppensteigen
Behandlungspflege

Die Behandlungspflege umfasst alle medizinisch notwendigen Maßnahmen, die ärztlich verordnet und von examinierten Pflegekräften durchgeführt werden. Die Kosten trägt die Krankenkasse. Wir sorgen dafür, dass diese Pflegeleistungen zuverlässig und fachgerecht bei Ihnen zu Hause erbracht werden.

Was umfasst die Behandlungspflege?

  • Medikamentengabe: Verabreichung von Tabletten, Injektionen oder Infusionen.
  • Anlegen von Kompressionsverbänden und Stützstrümpfen.
  • Blutdruck- und Blutzuckermessung: Regelmäßige Kontrolle zur Überwachung des Gesundheitszustands.
  • Verbandswechsel: Professionelle Durchführung und Dokumentation.
  • Wundversorgung: Fachgerechte Behandlung von akuten oder chronischen Wunden.
Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege oder auch „Ersatzpflege“ steht Ihnen nach deutschem Sozialrecht zu, wenn Sie Ihre Angehörigen pflegen und selbst verhindert sind, z.B. da Sie selbst erkrankt sind oder sich eine Auszeit gönnen, um wieder Kraft für Ihren Pflegealltag tanken zu können.

Dabei übernimmt die Pflegeversicherung abhängig vom Pflegezeitraum und -grad einen Teil der anfallenden Kosten. Wir beraten Sie zu Art und Umfang und übernehmen die Ersatzpflege, auch kurzfristig.

  • Pflegerin und ältere Frau im Gespräch.
  • Logo-Signet des Pflegetreffpunkt Altmark.
  • Pflegekraft reicht eine Hand.
  • Logo-Signet des Pflegetreffpunkt Altmark.
  • Pflegekraft stützt eine ältere Frau.

Häufige Fragen

Fragen & Antworten, die Sie interessieren

Fragen an uns als Ihren häuslichen Pflegedienst & generelle Fragen zu Leistungen in der Pflege.

Für wen eignet sich ein häuslicher Pflegedienst?

Insbesondere für Menschen, die aufgrund ihres Alters, einer Krankheit oder durch Behinderung mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen zu tun haben und alltägliche Aufgaben nicht mehr selbstständig bewältigen können.

Die ambulante Pflege ist ideal für diejenigen, die keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung brauchen, jedoch regelmäßig Hilfe bei der Körperpflege, Mobilität, Medikamenteneinnahme oder Haushaltsführung benötigen. Dazu gehören beispielsweise:

  • chronisch Kranke
  • kurzzeitig Erkrankte
  • Menschen mit Behinderungen und
  • pflegebedürftige Menschen jeden Alters.

Mithilfe des häuslichen Pflegedienstes können die Betroffenen in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und erhalten eine individuelle Betreuung, die an ihre spezifischen Bedürfnisse angepasst ist. Das hilft ihnen wiederum dabei, sich ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Lebensqualität zu bewahren.

Kommt immer dieselbe Pflegeperson?

Wir legen Wert darauf und sind bemüht, den Sie betreuenden Pflegekreis klein zu halten.

Kommen Sie auch an Sonn- und Feiertagen/Wochenenden?

Ja, wir kommen an allen Wochentagen zu Ihnen.

Können feste Zeiten vereinbart werden, wann der Pflegedienst zu mir nach Hause kommt?

Wir bemühen uns, Ihren Zeitwünschen nachzukommen. Leider können unvorhergesehene Ereignisse eintreten, wie z.B. Krankenhauseinweisungen oder schlechte Witterungsverhältnisse. Somit können wir Verspätungen nicht immer verhindern.

Kommt auch männliches Betreuungs- und Pflegepersonal zu mir?

Unser mobiles Team besteht aktuell nur aus Kolleginnen. Sollten wir männliche Pfleger im Team beschäftigen, werden Ihre Wünsche selbstverständlich berücksichtigt.

Begleitet mich der Pflegedienst bei Pflegebegutachtungen (MDK)?

Wenn Sie dies wünschen, so begleiten wir Sie gerne bei der Begutachtung.

Stehen mir auch Betreuungs- und Entlastungsleistungen (hauswirtschaftliche Leistungen) zu?

Wenn Sie eine Pflegeeinstufung haben, egal in welcher Stufe, dann haben Sie einen Anspruch darauf.

Wie viele Leistungen kann ich mit meinem Pflegegrad bekommen und was muss ich dazuzahlen?

Dies lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Nutzen Sie unsere Beratungstermine, so dass wir uns Ihre Ansprüche und die dazugehörigen Möglichkeiten individuell anschauen.

Was ist der Unterschied zwischen Behandlungs- und Grundpflege?

Die Behandlungspflege bedarf keines Pflegegrades. Sie wird vom Arzt verordnet und die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen. Sie beinhaltet z.B. Wundversorgung, Medikamentengabe, Blutdruck- und Blutzuckermessungen.

Die Kosten der Grundpflege werden von der Pflegeversicherung getragen, somit muss die Einstufung in einen Pflegegrad bereits erfolgt sein. Zu den Leistungen zählt alles rund um die Körperpflege, Nahrungsaufnahme und Mobilitätsförderung.

Viele Fragen - vieles zu bedenken

Wenn es zu einer Pflegesituation kommt, dann gibt es vieles zu bedenken. Wir geben Ihnen konkrete Antworten auf Ihre Fragen zu unseren Dienstleistungen oder zur Beantragung der Kassen- und anderer Leistungen. Sprechen Sie uns gerne an! Gemeinsam finden wir die passende Unterstützung für Ihre individuellen Bedürfnisse.

Beratungstermin vereinbaren

Was bedeutet...

Wissenswertes zu den generellen Leistungen in der Pflege

Betreuungs- und Entlastungsleistungen für die Pflege zu Hause

In jedem Pflegegrad haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Der monatliche Betrag beläuft sich auf 131 €. Diese umfassen eine individuelle Einzelbetreuung zum Erhalt der Alltagsfähigkeiten und zur Entlastung der pflegenden Angehörigen. Zum Beispiel Hilfe im Haushalt (Reinigung der Wohnung, Wäschepflege), Alltagsbegleitung (z.B. Begleitung bei Arztbesuchen, Einkäufen, Spaziergängen, Veranstaltungen), soziale Betreuungsangebote (z.B. gemeinsames Kochen, Basteln, Vorlesen), Hilfen zur Förderung der Mobilität, teilstationäre Pflege (Tages-/Nachtpflege) oder Kurzzeitpflege.

So können sie zusätzlich zu den üblichen Pflegeleistungen in Anspruch genommen werden, wenn diese nicht ausreichen. Damit können sie zu einem Verbleib in der eigenen Wohnung beitragen.

Die monatlichen Ansprüche von 131 € können auch angespart und zu einem späteren Zeitpunkt gesammelt eingesetzt werden, z.B. für den Eigenanteil für einen Aufenthalt in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung. Letztendlich können Sie als pflegender Angehöriger in Absprache mit dem zu Pflegenden bestimmen, für welche Leistungen die Beträge eingesetzt werden.

Behandlungspflege

Diese Pflegeart bedarf keines Pflegegrades und ist oft zeitlich begrenzt. Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen.

Dabei führt der Pflegedienst durch, was der behandelnde Arzt verordnet hat. So z.B. Medikamente stellen, Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen, Injektionen oder die Wundversorgung.

Grundpflege

Für die Grundpflege muss die Einstufung in einen Pflegegrad bereits erfolgt sein, Kostenträger für die Leistungen ist die Pflegeversicherung. Die Grundpflege umfasst Hilfen bei der Körperpflege, der Nahrungsaufnahme und der Erhaltung und Wiederherstellung der Mobilität.

Überleitungspflege

Wenn ein Pflegebedürftiger im Krankenhaus behandelt wird, treffen wir als Pflegedienst bereits während seines Aufenthaltes die notwendigen Absprachen und übernehmen organisatorische Schritte, sodass die häusliche Versorgung im Nachgang gut funktionieren kann. Dies sind z.B. die Unterweisung pflegender Angehöriger, Absprachen mit behandelnden Ärzten und die Organisation evtl. angepasster Pflegeschritte.

Verhinderungspflege

Ein Familienmitglied zu pflegen, bedeutet einen hohen zeitlichen Einsatz und auch viel Kraft. Oft so viel, dass persönliche Bedürfnisse auf der Strecke bleiben. Deshalb haben auch Angehörige Zeitfenster für Erholung nötig oder um sich um eigene gesundheitliche Belange zu kümmern.

Wir unterstützen Sie zu diesen Zeiten in der Betreuung und Pflege, so dass Sie sich Ihre benötigte Auszeit nehmen können. Der Anspruch auf Verhinderungspflege kann - zusammen mit dem Anspruch auf Kurzzeitpflege - ab Pflegegrad 2 bei der Pflegekasse tage- oder stundenweise beantragt werden (bis zu 8 Wochen, bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr als flexibles Gesamtbudget).

Lassen Sie uns verbinden

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Füllen Sie das Formular aus und unser Team meldet sich schnellstmöglich bei Ihnen - oder rufen Sie uns direkt an.

Telefon:
03909 - 47 37 83
Erreichbar:
Mo–Fr: 08:00 – 16:00

Beim Pflegetreffpunkt Altmark besteht unser Team aus erfahrenen Fachleuten. Wir haben uns Ihrer Unterstützung verschrieben, um Sie bestmöglich in Ihrem Alltag zuhause zu begleiten.

Felder mit erforderlich brauchen wir, um Sie erreichen zu können.

Wie sollen wir Sie erreichen? erforderlich

Telefonnummer oder E-Mail-Adresse genügt, eines von beiden reicht uns.

Wann rufen wir am besten an?

Mehrfachauswahl möglich, gern auch nichts.

Lieber telefonisch? Rufen Sie uns an unter 03909 - 47 37 83 , Mo–Fr: 08:00 – 16:00.

So finden Sie uns

Ihr Weg zum Pflegetreffpunkt Altmark

Mit dem Bus

Nehmen Sie den Bus bis zur Haltestelle „Klötze ZOB“ (eine Station entfernt vom Bahnhof Klötze oder von „Klötze Süd“). Von dort aus sind es noch ca. 15 Minuten bzw. 900 Meter zu Fuß bis zu uns.

Gehen Sie vom Busbahnhof zur Kreuzung zurück und dann in die gegenüberliegende Straße „Burgstraße“. Dort biegen Sie an der nächsten Abzweigung links ein in die Neustädter Straße.

Nach ca. 600 Metern finden Sie unseren Pflegetreffpunkt auf der linken Seite, Hausnummer 15c (ehemalige Kinderarztpraxis).

Mit dem Auto

Am Lidl-Supermarkt im Ort treffen Bahnhofstraße und Breite Straße zusammen. Dort gegenüber fahren Sie in die Oebisfelder Straße.

An der ersten Abzweigung biegen Sie links in die Neustädter Straße ein. Nach 450 Metern finden Sie unseren Pflegetreffpunkt auf der linken Seite, Hausnummer 15c (ehemalige Kinderarztpraxis).

Parken können Sie direkt am Straßenrand vor unserem Gebäude.

So erreichen Sie uns

Neustädter Str. 15c, 38486 Klötze

03909 - 47 37 83

info@pflegetreffpunkt-altmark.de

Das Gebäude des Pflegetreffpunkt Altmark in der Neustädter Straße 15c in Klötze.

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